Wer gute Arbeit leisten will, braucht dafür gutes Werkzeug. Eine Binsenweisheit. Das gilt natürlich auch für Büroangestellte. Besonders dann, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Nun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betont, dass Arbeitgeber für ärztlich verordnete Arbeitsmittel zahlen müssen. Gute Nachricht also für alle rückengeplagten und anderweitig gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmer.

Das geht los bei speziellen Eingabegeräten wie ergonomischen Mäusen, geht weiter über rückenfreundliche Schreibtischstühle und spezielle Bildschirmbrillen bis hin zu höhenverstellbaren Schreibtischen, an denen im Stehen gearbeitet werden kann. Wenn ein Arzt die Notwendigkeit feststellt, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter auf eigene Kosten entsprechend umrüsten. Denn wenn es die Gesundheit erfordert, hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf solche speziellen Arbeitsmittel. Dazu Jörg Feldmann von der BAuA: “Die Kosten für die Arbeitsmittel liegen grundsätzlich beim Arbeitgeber.

Allerdings darf der Arbeitnehmer nicht von sich aus losgehen und seine Einkäufe dem Arbeitgeber erst im Anschluss in Rechnung stellen. Wenn gesundheitliche Probleme vorliegen, geht der Weg stattdessen über den Betriebsarzt des Unternehmens. Durch Gespräche, Untersuchungen oder die sogenannte Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes könne er ermitteln, ob sich die Gesundheit des Mitarbeiters durch spezielle Arbeitsmittel verbessern lasse, so Feldmann. Kommt es dann zu einem attestierten Bedarf, ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Aber: “Für ihn ist es ja letztlich auch sinnvoll, einen gesunden und motivierten Mitarbeiter zu haben“, sagt Feldmann. Und das ist letztendlich das Wesentliche!

So zeigt eine von officeplus initiierte Langzeitstudie über die positiven Auswirkungen von Stehpulten:

  • Einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Intensität der Nutzung des officeplus-Stehpults und dem Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
  • 65 Prozent der Befragten gaben an, dass sich ihr Wohlbefinden verbesserte, 3 Prozent nannten eine deutliche Verbesserung.
  • Dieser Effekt nahm im Laufe der Zeit zu und stabilisierte sich.
  • Die allgemeine Arbeitszufriedenheit nahm bei über 60 Prozent der Befragten zu, bei rund 5 Prozent sogar deutlich.

Mehr können sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eigentlich nicht wünschen.